BZP: Deutsche Bahn zahlt 21% mehr

Rahmenvertrag mit der DB: Entgelte für das Gewerbe werden aufgrund des Mindestlohnes um rund 21 % erhöht. Ab dem 1.1.2015 beträgt der bundeseinheitliche Preis für den gefahrenen Kilometer 0,85 € bzw. bei Großraumtaxis 0,98 € netto!   



Die Preise für den im Frühjahr 2013 abgeschlossenen Rahmenvertrag des BZP wurden in der Jahreswende 2012/2013 verhandelt und für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer für das Frühjahr 2015 vorgesehenen geringfügigen Erhöhung abgeschlossen. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2015 kam jetzt eine Nachverhandlungsklausel zum Tragen. Der BZP konnte bei den Verhandlungen mit der Bahn gegenüber den bisherigen Preisen um rund 21 Prozent gestiegene Entgelte für die restliche Laufzeit bis zum Frühjahr 2016 vereinbaren. Danach gelten ab Jahresbeginn 2015 folgende Konditionen: Innerhalb des Pflichtfahrgebietes wird der jeweilige behördlich festgelegte Taxitarif abgerechnet, außerhalb haben wir mit der Bahn mit Wirkung ab dem 1.1.2015 ein Entgelt von 0,85 (bisher 0,70) € je gefahrenen Kilometer bzw. 0,98 (bisher 0,81) € pro gefahrenen Kilometer bei Großraumfahrzeugen (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) vereinbart. Weiterhin gilt: Für Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrgebietes unter 15 Kilometer besetzt gefahrener Strecke gilt ebenfalls der Taxitarif. Selbstverständlich bleibt es auch beim Abrechnungssystem über autorisierte Zentralen. Weitere Informationen über die Gutscheinfahrten für die Bahn wie Merkblätter sowie eine Übersicht der abrechnungsberechtigten Taxizentralen sind unter http://www.bzp.org/bahnpartner/ einsehbar. Wir sind überzeugt, damit eine gute Grundlage für die künftige Zusammenarbeit des Gewerbes mit der Deutschen Bahn gefunden haben, der wir ausdrücklich für den fairen und partnerschaftlichen Umgang mit dem Thema Mindestlohn danken!


Kommentar schreiben

Kommentare: 0