Taxifahrer bringen Fahrten mit UberPop in München zur Anzeige

Während UberPop, der Dienst zur Vermittlung von Privatfahrern, in Berlin und Hamburg untersagt wurde, macht das Unternehmen Uber in anderen Städten offenbar unbeirrt weiter. Deshalb haben in München Taxikollegen mittels der App „UberPop“ in den Monaten August bis Oktober den Dienst benutzt. Als Ergebnis dieser Fahrten aus dem Umfeld von IsarFunk wurden 13 Fahrer mit Privatautos beim Kreisverwaltungsreferat, der zuständigen Behörde in München, zur Anzeige gebracht. Der Vorwurf: die Privatpersonen würden gegen Entgelt Fahrgäste befördern und dabei gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.


„Offenbar setzt UberPop seine Aktivitäten in anderen Städten fort, so auch in München“, erklärt Christian Hess, Geschäftsführer der IsarFunk 450 540 Taxizentrale. „Es reicht also nicht, dass ein Gericht Uber zeigt, dass sein Konzept in Deutschland illegal ist. Da die bundesweit wirksame, einstweilige Verfügung vom Frankfurter Landesgericht gegen Uber im September wieder aufgehoben wurde, muss anscheinend Stadt für Stadt, Gemeinde für Gemeinde einzeln verboten werden. Wo die Behörden nichts unternehmen oder wo zwar Klagen anhängig aber noch keine Urteile ergangen sind, gibt es diesen illegalen Dienst weiterhin.“


In München hat das KVR die gemeldeten illegalen Fahrten und offenbar weitere Anzeigen verfolgt und nach eigenen Angaben in 27 Fällen Bußgeldbescheide gegen Personen erlassen. Nach Auskunft des KVR wurde auch ein Verfahren gegen Uber selbst eingeleitet. Die Rechtslage ist eigentlich klar: Wer in Deutschland Fahrgäste vom individuellen Abholpunkt zur individuellen Zieladresse befördert, und dafür Geld nimmt, der betreibt gewerbliche Personenbeförderung. Dafür benötigt man eine behördliche Genehmigung. Der Gesetzgeber hat hier das Taxi als besondere Form des Öffentlichen Personennahverkehrs im Personenbeförderungsgesetz festgeschrieben.


„Viele Fahrgäste verstehen zunächst nicht, dass sie durch Nutzung von UberPop illegale Fahrten unterstützen“ erklärt Christian Hess, Geschäftsführer der IsarFunk 450 540 Taxizentrale. „Doch es wird nicht nur geltendes Recht verletzt. Fahrgäste begeben sich regelrecht in Gefahr, weil sie während der Fahrt nicht versichert sind, und weder etwas über die Zuverlässigkeit des Fahrers noch des Fahrzeugs wissen.“


Taxis werden jährlich vom TÜV geprüft und bei IsarFunk zusätzlich auf ihre Qualität hin untersucht. Taxifahrer müssen eine medizinische Prüfung absolvieren und per Ortskundeprüfung auch nachgewiesen haben, dass sie sich in München auskennen. Sie müssen schließlich über einen „Führererschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch Personenbeförderungsschein genannt) verfügen, der in München vom KVR ausgestellt wird.


„Die meisten der Fahrer, die die Kollegen identifiziert haben, üben diese Tätigkeit nebenberuflich aus. Offenbar, um ihren zu geringen Verdienst im Hauptberuf aufzubessern“, fährt Hess fort. „Die Politiker fordern unterdessen eine Liberalisierung des Taximarkts und ermutigen damit Firmen wie Uber, ihr illegales Tun fortzusetzen. Gleichzeitig versäumen sie es, die Gesetzgebung zu reformieren. Zu allem Überfluss gilt überdies für die Taxibranche der Mindestlohn von 8,50 Euro ab Januar 2015. Das Ergebnis ist: die Taxibranche wird destabilisiert, dem Verbraucher wird eine Serviceverbesserung vorgegaukelt – und mittelfristig wird ein Dienstleistungsprekariat geschaffen, mit Privatfahrern, bei denen die Steuerehrlichkeit schon aus Selbsterhalt nur fragwürdig sein kann.“


Und weiter: „Wir von IsarFunk arbeiten mit Nachdruck an der Zukunft der individuellen Personenbeförderung. Wir haben das erste Elektrotaxi Deutschlands eingeführt. Wir nehmen derzeit an der Nationalen Plattform Elektromobilität teil. Wir verfügen über eine Taxi-App, die in über 100 europäischen Städten funktioniert. Wir haben eine App zum Taxi-Sharing getestet. Das alles beweist, das wir bereit sind zum Dialog mit der Politik und die fachlich richtigen Impulse geben können.“

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