Taxifahren ohne Taxameter

In einigen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten, gibt es derzeit große Probleme für die Taxiunternehmer, ihre im Fahrzeug verbauten Taxameter auf die ab 01.01.2015 gültigen Taxitarife umzustellen. Aufgrund des Mindestlohnes haben die Thüringer Taxiunternehmer in 23 Landkreisen und kreisfreien Städten rechtzeitig jeweils einen Antrag auf Taxitariferhöhung bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde gestellt. Diese Behörden haben die Anträge geprüft und zum Teil erst sehr spät genehmigt. Erst mit Genehmigung werden weitere Prozesse gestartet. Somit werden diese genehmigten Taxitarife zum Thüringer Eichamt geschickt. Dieses leitet die Taxitarife weiter an die Taxameterhersteller, die diese Taxitarife einprogrammieren müssen. Da wir in Thüringen nicht die einzigen Taxiunternehmer im Bundesgebiet sind, die neue Taxitarife beantragt haben, – es gibt bundesweit ca. 800 verschiedene Taxitarife - kommt es bei den Taxameterherstellern zu einem außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwand. Diese haben in der Regel ein bis zwei Programmierer beschäftigt, die das ganze Jahr über Taxitarife eingeben. Aufgrund der schnellen unvernünftigen Umsetzung des Mindestlohnes, kommt dies nun sehr geballt und die Taxameterhersteller kommen mit der Programmierung verständlicher Weise nicht nach.

Die Taxiunternehmer in Thüringen, dürfen rein rechtlich seit dem 01.01.2015 nicht mehr zu den alten Taxitarifen fahren, da diese nicht mehr genehmigt sind. Somit würden die Taxiunternehmer, wenn sie den Taxameter einschalten und er nicht umgestellt ist, zum einen, gegen geltendes Recht verstoßen und zum anderen, könnten sie die Kosten, die u.a. durch den Mindestlohn entstehen, nicht decken. Aus diesem Grund empfiehlt der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. den betroffenen Taxiunternehmern, dass sie eine ordentlich lesbare und übersichtliche Fahrpreisliste erstellen (100 m à …,… € usw.). Verkehrsbedingte Wartezeiten können dabei allerdings nicht mit eingerechnet werden. Kundenbedingte Wartezeiten müssen jedoch auf jeden Fall berechnet werden, wobei der Wartezeitendpreis auch auf der Liste ersichtlich sein muss. Diese Liste sollte vom Taxiunternehmen unterschrieben sein. Der Taxiunternehmer sollte diese Liste mit der gültigen Taxitarifordnung an die Taxifahrer ausgeben. Kunden könnten dann auf Verlangen Einsicht in beide Dokumente nehmen. Wir bitten die Taxiunternehmer sich bezüglich dieser Vorgehensweise das Einverständnis der Genehmigungsbehörde einzuholen. 

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. bittet alle Fahrgäste, die mit einem solchen Prozedere belastet werden, um Verständnis. Wir hoffen, dass bis spätestens März alle Taxameter ordentlich eingestellt und geeicht sind.

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Kommentare: 1
  • #1

    Taxi Henschel K.G. (Freitag, 02 Januar 2015 23:25)

    Ich hab beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erhalten,auf Befreiung,da ich im Januar zum TÜV muss,d.h.ich kann wie ein Mietwagen fahren!